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BVerwG, 11.01.1982 - 2 B 181.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernisse im Hinblick auf die Bezeichnungspflicht bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.10.1981 - 3 B 81 A.1533
- BVerwG, 11.01.1982 - 2 B 181.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 2 B 181.81
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 19.01.1968 - II B 18.67
Darlegung der Beschwerdegründe in der Beschwerdeschrift - Darlegung der …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 2 B 181.81
Sie erschöpft sich vielmehr in mehr oder weniger unsubstantiierten Angriffen gegen das angefochtene Urteil, gegen die Bescheide der Beklagten vom 10. Dezember 1964 und vom 11. Februar 1965, die Gegenstand des mit Beschluß des beschließenden Senats vom 19. Januar 1968 - BVerwG 2 B 18.67 - rechtkräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahrens waren, und gegen die in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen der Vorinstanzen, ohne auch nur annähernd eine konkrete, über den Einzelfall hinausweisende klärungsbedürftige Rechtsfrage aufzuzeigen.